Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Offenlegung des Bebauungsplanverfahrens der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung „Solarpark Badestraße“.
Der Plangebietsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
13.06.2013 - Ausschuss für Bau und Planung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/1
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 2/2
19.06.2013 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der zu.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Offenlegung des Bebauungsplanverfahrens der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung „Solarpark Badestraße“.
Der Plangebietsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.