Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt:
a) der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 09.05.2003 über die Wahl der Ortsbeiräte durch Bürgerversammlungen (Stadtverordnetenbeschluß SVV/0968/2003) wird aufgehoben. Die Ortsbeiräte der Ortsteile Bohrau, Briesnig, Groß Bademeusel, Klein Bademeusel, Groß Jamno, Klein Jamno, Mulknitz, Naundorf und des zukünftigen Ortsteils Sacro werden durch unmittelbare Wahl am Tag der landesweiten Kommunalwahlen am 26.10.2003 nach den Vorschriften des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes gewählt;
oder
b) die Ortsbeiräte der Stadt Forst (Lausitz) werden gemäß § 54 Absatz 2 Satz 5 Gemeindeordnung durch Bürgerversammlungen gewählt.