Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Kranz gab kurze Erläuterungen zur Vorlage. Diese machte sich erforderlich aufgrund der neuen Brandenburgischen Bauordnung, die am 16.07.2003 in Kraft getreten ist. In diesem Zusammenhang wies sie darauf hin, dass nach § 53 BbgBO die amtsfreien Gemeinden und Ämter als Sonderordnungsbehörde für den Vollzug der örtlichen Bauvorschriften und der planungsrechtlichen Festsetzungen bei genehmigungsfreien Vorhaben zuständig sind.
Herr Kunick kommt zur Ausschusssitzung.
Herr Winkler störte sich an der Wortwahl “in unmittelbarer Nähe...” im § 7, 2. Anstrich und fragte an, wer die Entscheidung hierfür trifft.
Dazu führte Herr Goldschmidt aus, dass diese Formulierung nicht neu ist, sondern auch in der alten Satzung bestand. Man muss davon ausgehen, dass nicht neben einem bestehenden Spielplatz ein neuer geschaffen wird. Bei der Formulierung handelt es sich um einen städtebaulichen Grundsatz. Der Grundsatz ist Logik, die man nicht mit laufenden Metern angeben kann. Der Begriff ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Herr Dunkel ist der Meinung, dass die Stadt etwas Ermessensspielraum benötigt und nicht alles auf den Meter genau festgelegt werden kann.
Herr Urbitsch wies in diesem Zusammenhang darauf in, dass in der Vergangenheit immer eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde. Die Praxis hat in den letzten Jahren zu keinerlei Konflikten geführt. Die Satzung wurde nur aufgrund der neuen Brandenburgischen Bauordnung überarbeitet und den Gremien vorgelegt. Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/1/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/1 |
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