Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zu Kinderspielplätzen gemäß § 81 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 BbgBO (Kinderspielplatzsatzung) 1. Beschluss über Anregungen und Bedenken 2 .Satzungsbeschluss  

 
 
3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.03.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0057/2004 Vollzug der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zu Kinderspielplätzen gemäß § 81 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 BbgBO (Kinderspielplatzsatzung)
1. Beschluss über Anregungen und Bedenken
2 .Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kranz
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Kranz gab kurze Erläuterungen zur Vorlage

Frau Kranz gab kurze Erläuterungen zur Vorlage. Diese machte sich erforderlich aufgrund der neuen Brandenburgischen Bauordnung, die am 16.07.2003 in Kraft getreten ist. In diesem Zu­sammenhang wies sie darauf hin, dass nach § 53 BbgBO die amtsfreien Gemeinden und Ämter als Sonderordnungsbehörde für den Vollzug der örtlichen Bauvorschriften und der planungs­rechtlichen Festsetzungen bei genehmigungsfreien Vorhaben zuständig sind.

 

Herr Kunick kommt zur Ausschusssitzung.

 

Herr Winkler störte sich an der Wortwahl “in unmittelbarer Nähe...” im § 7, 2. Anstrich und fragte an, wer die Entscheidung hierfür trifft.

 

Dazu führte Herr Goldschmidt aus, dass diese Formulierung nicht neu ist, sondern auch in der alten Satzung bestand. Man muss davon ausgehen, dass nicht neben einem bestehenden Spiel­platz ein neuer geschaffen wird. Bei der Formulierung handelt es sich um einen städte­baulichen Grundsatz. Der Grundsatz ist Logik, die man nicht mit laufenden Metern angeben kann. Der Begriff ist rechtlich nicht zu beanstanden.

 

Herr Dunkel ist der Meinung, dass die Stadt etwas Ermessensspielraum benötigt und nicht alles auf den Meter genau festgelegt werden kann.

 

Herr Urbitsch wies in diesem Zusammenhang darauf in, dass in der Vergangenheit immer eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde. Die Praxis hat in den letzten Jahren zu keinerlei Kon­flikten geführt. Die Satzung wurde nur aufgrund der neuen Brandenburgischen  Bauordnung überarbeitet und den Gremien vorgelegt.

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/1/0

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/1/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/1