Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) - Erschließungsbeitragssatzung -  

 
 
5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 17.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 21:05
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0154/2004 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
hier: Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz)
- Erschließungsbeitragssatzung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Baerwald
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Kliche informierte den Ausschuss darüber, dass es bereits im Vorfeld eine Abstimmung mit der Verwaltung zur Verfahrensweise der Beschlussfassung der nachfolgenden Satzungen gab

Herr Kliche informierte den Ausschuss darüber, dass es bereits im Vorfeld eine Abstimmung mit der Verwaltung zur Verfahrensweise der Beschlussfassung der nachfolgenden Satzungen gab. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass sich der Ausschuss bei den folgenden Satzungen hauptsächlich auf die baufachlichen Inhalte konzentrieren sollte, die finanziellen Inhalte sollten im Wirtschafts- und Finanzausschuss behandelt werden.

 

Frau Baerwald informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass sich die folgenden Satzungs­änderungen deshalb notwendig machen, weil das Land Brandenburg das 2. Gesetz zur Ent­lastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben erlassen hat und damit sehr viele gesetzliche Grundlagen (z. B. KAG, WG) in maßgeblichen Punkten geändert wurden. Die Gemeinden wurden damit verpflichtet, ihre Satzungen bis zum 30.06.2004 den neuen rechtlichen Maßgaben anzupassen. Die aktuelle Rechtsprechung ist in die Satzungen einfließen zu lassen. Im Bereich Abwasser wurden auch die Gebührenkalkulationen neu durchgeführt.

 

Die Anfragen von den Ausschussmitgliedern wurden durch Frau Baerwald beantwortet. In Bezug auf die Eckgrundstücksregelung bat Herr Bischoff die Verwaltung um eine Aufstellung,  um welche finanzielle Größenordnung es sich bei einer möglichen Übernahme der zusätzlichen Kosten durch die Verwaltung handeln würde, im Zeitraum von einem Jahr.

 

Frau Baerwald führte aus, dass die sachliche Beitragspflicht an dem Tage entsteht, wo die Erschließungsanlage abgenommen und ihrer Nutzung übergeben wird.

 

Für den Wirtschafts- und Finanzausschuss ist die von Herrn Bischoff gewünschte Aufstellung für die Sperlingsgasse, den Drosselweg und die Frankfurter Straße vorzubereiten.

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.