Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 1. Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1, Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße" 2. Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1, Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße"  

 
 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 10.09.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:21
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0193/2004 1. Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1, Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße"

2. Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1, Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für den Bereich “Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße” eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem.
§ 34 (4) Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich der Satzung soll das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet umfassen.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich “Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße” zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 34 (6) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB sowie § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 28 Gemeindeordnung befangene Bürger keine Mitwirkungshandlung haben.

 


 

Abstimmungsergebnis: 24/0/1, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 24/0/1, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen