Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Winkler führte aus, dass die Friedhofssatzung soweit in Ordnung geht, aber der Passus, der das Eindecken der Grabstätten versagt, gestrichen werden sollte. Dazu führte Frau Petri aus, dass dieser Passus aufgrund des enormen Müllanfalls im Frühjahr aufgenommen wurde, da die Kosten das normale Maß weit übersteigen. Außerdem erfolgt größtenteils keine Mülltrennung. Diese Kosten müssen dann auf die Angehörigen und Nutzungsberechtigten umgelegt werden.
Herr Pohl ist der Meinung, dass nur Pflichten für die Angehörigen, die die Gräber pflegen, in der Friedhofssatzung enthalten sind. Für die Friedhofsverwaltung kann er keine Pflichten erkennen. Dazu antwortete Frau Petri, dass die neue Friedhofssatzung auf der Grundlage einer Mustersatzung vom Deutschen Städtetag erarbeitet wurde.
Weiterhin bittet Herr Pohl, zu prüfen, inwieweit eine bestehende Wasserleitung auf dem Hauptfriedhof wieder genutzt werden kann. Derzeit müssen die Wasserkannen bis zu 200 m getragen werden.
Nach weiterer kurzer Diskussion zu den Grabeindeckungen wurde durch Herrn Bischoff folgender Antrag gestellt:
“Ich stelle den Antrag, im § 17 den Abs. 3 ersatzlos zu streichen.”
Abstimmung über den Antrag von Herrn Bischoff: Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/0
Abstimmung über die geänderte Vorlage: Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/0 |
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