Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes “Innenstadt” gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet ist begrenzt:
Im Osten: von der Berliner Straße sowie der westlichen Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16
Im Süden: von der nördlichen Grenze der Flurstücke 158/11, 444 und 445, Flur 18, sowie der amtlichen Grenze der Hermannstraße
Im Westen: von der Bahnhofstraße
Im Norden: von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Cottbuser Straße
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis: 25/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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