Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Ausführungsbestimmungen zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) hier: Bestimmungen zu Grundstückszufahrten und -überfahrten in der Gubener Straße, zwischen Alsenstraße und Forster Straße  

 
 
10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 13.01.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 20:00
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0293/2004/1 Ausführungsbestimmungen zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz)
hier: Bestimmungen zu Grundstückszufahrten und -überfahrten in der Gubener Straße, zwischen Alsenstraße und Forster Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau JahnkeBezüglich:
SVV/0293/2004
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Kunick kommt zur Ausschusssitzung

Herr Kunick kommt zur Ausschusssitzung.

 

Frau Baerwald informierte die Ausschussmitglieder über die eingereichte Vorlage zu den Grundstückszufahrten in der Gubener Straße.

 

Herr Dunkel fragte an, warum diese Regelungen erst jetzt getroffen werden und nicht schon früher relevant waren. Dazu antwortete Frau Baerwald, dass das KAG bisher dazu keine eindeutigen Regelungen getroffen hat. Seit vorigem Jahr ist im KAG der § 10a enthalten. Darin wird geregelt, dass eine Kostenersatz für größere Grundstückszufahrten erhoben werden kann, da es sich um eine Sonderleistung handelt.

 


 

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.