Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Paeschke fragte, warum es in Forst immer wieder das Problem mit der Hauptsatzung gibt und welche finanzielle Schäden auf die Stadt zukommen. Herr Dr. Reinfeld bemerkte dazu, dass es keine gravierenden Unterschiede zu anderen Städten gibt. In Forst gibt es aber mehr klagefreudige Bürger. Zu den evtl. finanzielle Schaden erklärte er, dass auf die Stadt keine dauerhaften finanziellen Schäden zukommen werden.
Herr Zuber informierte, dass sich die Verwaltung entschlossen hat, eine neue Hauptsatzung zu erlassen. Es liegt zwar kein Urteil, lediglich die Auffassung eines Richters vor, aber vorbehaltlich zur Rechtssicherheit hat die Verwaltung die Neufassung der Hauptsatzung erarbeitet. Er informierte die Stadtverordneten über die Änderungen in den §§ 12, 12a, 15 und 16 sowie über die Überarbeitung des Layout des Amtsblattes für die Stadt Forst (Lausitz).
Herr Tischer erklärte, dass in der heutigen Sitzung die Neufassung der Hauptsatzung, die im Aushang befindliche Anlage 1 - Abgrenzung des Stadtgebietes der Stadt Forst (Lausitz) - , die Anlage 2 - Abdruck des Stadtwappens der Stadt Forst (Lausitz) - und die Anlage 3 - Abdruck des Dienstsiegels der Stadt Forst (Lausitz) beschlossen wird. Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgt im Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz). Die Anlage 1 zur Hauptsatzung - Abgrenzung des Stadtgebietes der Stadt Forst (Lausitz) und das farbige Wappen in der Anlage 2 zur Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) - Abdruck des Stadtwappens der Stadt Forst (Lausitz) wird in einer Ersatzbekanntmachung öffentlich bekannt gemacht. Anlage 4 der Beschlussvorlage ist die Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Fassung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz). Anlage 4 gilt als Information.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz).
Die Anlage 1 - Abgrenzung des Stadtgebietes der Stadt Forst (Lausitz) Anlage 2 - Abdruck des Stadtwappens der Stadt Forst (Lausitz) und Anlage 3 - Abdruck des Dienstsiegels der Stadt Forst (Lausitz) sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 17/0/7, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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