Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Den Mitgliedern des HA wurde der geänderte § 2 der gegenwärtig gültigen Hauptsatzung vom Vorsitzenden als auch von Herrn Dr. Klußmann erläutert. Der Stadt Forst (Lausitz) wurde im Jahr 1992 nur der Wappenschild und nicht das vollständige Wappen genehmigt. Einige HA Mitglieder waren der Meinung um das bisher geführte Vollwappen zu kämpfen. Herr Dr. Reinfeld bemerkte, dass er mit dem jetzigen Stand auch sehr unglücklich ist, aber um ein gültiges Ortsrecht zu erhalten, muss der Zwischenschritt getan werden. Er wird sich jedoch dafür einsetzen, dass bisher, seit über 500 Jahren geführte Wappen wieder führen zu dürfen. Herr Beier bemerkte, dass RAL-Nr. für die Flagge bzw. den Wappenschild vergeben werden sollten.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung des § 2 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz). Die Änderung wird durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2005 zur Neufassung wirksam.
Anlage 4 – Abdruck der Flagge der Stadt Forst (Lausitz) als Hissfahne
Abstimmungsergebnis: 6/2/2, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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