Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Verfahrensschritte zur Konkretisierung des Weiterbetriebes von Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 18.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:05
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0205/2004(neu)/2 Verfahrensschritte zur Konkretisierung des Weiterbetriebes von Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Kaiser, AndreasBezüglich:
SVV/0460/2005
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone

Frau Müller erklärte, das aufgrund der finanzielle Situation der Stadt Forst die SPD-Fraktion der Ansicht ist die Schulen im Stadtzentrum voll auszulasten und man sich kurzfristig für 3 Standorte entscheiden sollte

Frau Müller erklärte, das aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Forst die SPD-Fraktion der Ansicht ist,  die Schulen im Stadtzentrum voll auszulasten und man sich kurzfristig für 3 Standorte entscheiden sollte. Die Fraktion wird daher der Vorlage nicht zustimmen.

Herr Dr. Wußmann erklärte ebenfalls, das er die Vorlage ablehnen wird, da eine endgültige Entscheidung getroffen werden muss, welche Grundschulstandorte bleiben.

Herr Paeschke bemerkte, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen wird obwohl die finanzielle Situation sehr schwierig ist. Die derzeitige Situation ist so, dass bis zum Jahr 2011 die Schulen ausgelastet sind und das bedeutet auch Investitionen an den Standorten Keune und Noßdorf.

Herr Lehmann von der CDU-Fraktion erklärte, dass die Vorlage in Ordnung sei und die CDU-Fraktion zustimmen wird.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Neufestlegung der Zügigkeit der Grundschulen

Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden die Grundschulen in städtischer Trägerschaft mit folgender Zügigkeit geführt:

 

Grundschule Nordstadt              2-zügig

Grundschule Forst Mitte              2-zügig

Grundschule Noßdorf              1-zügig

Grundschule Keune              1-zügig

 

Gleichzeitig wird der bisherige Beschluss Vorlage SVV/11/94 aufgehoben.

 

2.      Festlegung der Ausführungsart der jährlichen Schulbezirkssatzung

Ab dem Schuljahr 2006/2007 werden für die unter 1. genannten Grundschulen Schulbezirke durch den Schulträger bestimmt, aus denen hervorgeht, welche die örtlich zuständige Schule ist. Diese Schulbezirke sind nicht deckungsgleich.

 

 

3.      Prüfung der Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule

Die Verwaltung wird beauftragt ab dem Jahr 2007 jährlich - jeweils nach Bescheidung der Schulanmeldungen - zu prüfen, mit welchem Schuljahresbeginn das Schüleraufkommen in der Stadt Forst (Lausitz) nicht mehr ausreicht um beiden 1-zügigen Grundschulen, bei gleichzeitigem vorrangigen Weiterbetrieb der beiden 2-zügigen Grundschulen, das Bilden einer Eingangsklasse zu ermöglichen.

 

 

4.      Bestimmung der aufzulösenden Grundschule

Die Verwaltung wird beauftragt nach der Ermittlung des Zeitpunktes der objektiven Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule und im Ergebnis einer dann aktuellen Gegenüberstellung beider 1-zügigen Grundschulen eine Beschlussvorlage zur Auflösung einer Grundschule zu erstellen.

 

 

5.      Festlegung der Art und Weise der Auflösung der bestimmten Grundschule

Schon jetzt wird festgelegt, dass die aufzulösende Grundschule nach dem sogenannten "Auslaufmodell" (Bildung keiner ersten Klasse) bis zu dem Schuljahr weiter betrieben wird, in dem noch drei aufsteigende Klassen (4.; 5. und 6. Klasse) geführt werden können. Im darauf folgenden Schuljahr sind die dann neuen Jahrgangsstufen 5 und 6 an einer anderen Grundschule der Stadt Forst (Lausitz) weiter zu führen. Die Klassen wechseln gemeinsam und im Klassenverband.

 

 

Abstimmungsergebnis: 22/5/0, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 22/5/0, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen