Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zum Bebauungsplan "Forst-Promenade" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss  

 
 
14. Sitzung des Planungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0628/2006 Beschluss zum Bebauungsplan "Forst-Promenade"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen
2. Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   

Herr Olheide erläuterte anhand der Vorlage den Bebauungsplan Promenade

Herr Olheide erläuterte anhand der Vorlage den Bebauungsplan Promenade. Im Einzelnen ging er vor allem auf die vorgebrachten Anregungen und Hinweise ein, die nach Abwägung zurück­gewiesen wurden.

 

Herr Lindner dankte für die umfangreichen Ausführungen und bat die Ausschussmitglieder um Meinungsäußerung.

 

Herr Otto stellte fest, dass es sich hier um einen Bebauungsplan handelt, der in der Praxis schon weitgehend abgeschlossen ist. Es wäre interessant zu wissen, wie die Verwaltung sich in dem Falle verhalten würde, wenn gerichtliche Schritte in Bezug auf den Bebauungsplan eingeleitet werden würden, das Einkaufszentrum aber bereits fertiggestellt ist. Außerdem steht das Ergebnis des hydrologischen Bodengutachtens noch aus, welches in der nächsten Woche beim Landkreis Spree-Neiße vorgestellt werden soll.

 

Herr Goldschmidt antwortete dazu, dass die Verwaltung erst jetzt wieder handlungsfähig ist, Satzungen zu beschließen, da die Hauptsatzung nicht rechtmäßig in Kraft getreten war. Die Baugenehmigung für dieses Bauvorhaben wurde erteilt. Im Rahmen des Baugenehmigungs­verfahrens hätten Rechtsmittel eingelegt werden können. Die Baugenehmigung erfolgte nach § 33 BauGB. Zum Bodengutachten führte Herr Lindner aus, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vom Bauherrn ein Altlastengutachten gefordert wurde, wo die Belastungen in diesem Bereich untersucht wurden. Dieses Altlasten­gutachten liegt beim Landkreis Spree-Neiße vor und ist Bestandteil der Baugeneh­migung. Lt. diesem Gutachten ist dieses Grundstück von Altlasten nicht betroffen.

 

Herr Beier fragte nach Schallschutzmaßnahmen, vor allem im Parkdeckbereich, wo jetzt die Klimaanlagen und Belüftungsanlagen installiert sind. Gab es hier nochmals Untersuchungen. Herr Olheide antwortete dazu, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens der Schallschutz geprüft und eine technische Begründung abgegeben wurde. Frau Geisler ergänzte, dass der Schallschutz im Rahmen des Bauantragsverfahrens geklärt werden muss. Es wurden keine Auflagen erteilt. Herr Lindner führte weiterhin aus, dass der Lärmpegel sowohl im unteren als auch im oberen Bereich geprüft und von mehreren Behörden einschließlich dem TüV abgenommen wurde. Es gab keine Bean­standungen.


 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/1

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/1

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/0