Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Tischer stellte fest, dass die Mitglieder des Hauptausschusses form- und fristgemäß eingeladen wurden. Es sind 9 Mitglieder anwesend, der Hauptausschuss ist somit beschlussfähig. Er verwies zu Beginn auf den § 28 der Gemeindeordnung, in dem die Befangenheit geregelt ist.
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