Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Bebauungsplan “Lindenstraße” im Rahmen eines vereinfachten Änderungsverfahrens gem. § 13 BauGB zu ändern. Der Bebauungsplan wird nach § 2 Abs. 1 BauGB geändert und trägt die Bezeichnung “1. Änderung Bebauungsplan Lindenstraße”.
Das Plangebiet ist begrenzt:
¨ Im Westen: durch die westliche Begrenzung der Straße Promenade ¨ Im Norden: durch die nördliche Grenze der Gerberstraße ¨ Im Osten: durch die westliche Begrenzung der Lindenstraße und der Platzfläche “Am Markt” ¨ Im Süden: durch die südliche Begrenzung der Cottbuser Straße
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis: 24/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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