Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0834/2007  

 
 
Betreff: Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Lindenstraße" auf der Grundlage eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
25.01.2007 
21. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.02.2007 
24. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
23.02.2007 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Bebauungsplan “Lindenstraße” im Rahmen eines vereinfachten Änderungsverfahrens gem. § 13 BauGB zu ändern. Der Bebauungsplan wird nach § 2 Abs. 1 BauGB geändert und trägt die Bezeichnung “1. Änderung Bebauungsplan Lindenstraße”.

 

Das Plangebiet ist begrenzt:

 

¨       Im Westen: durch die westliche Begrenzung der Straße Promenade

¨       Im Norden: durch die nördliche Grenze der Gerberstraße

¨       Im Osten: durch die westliche Begrenzung der Lindenstraße und der Platzfläche “Am Markt”

¨       Im Süden: durch die südliche Begrenzung der Cottbuser Straße

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 16.02.1996 den Bebauungsplan “Lindenstraße” in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossen. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) am 04. April 1996 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten. Eine erneute Inkraftsetzung erfolgte am 14.07.2006 im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz).

 

Innerhalb des Quartiers wurde mittlerweile auf einer kleinen Teilfläche ein Parkplatz errichtet, welcher als öffentlich-rechtlich gewidmete Verkehrsfläche anzusehen ist. Insofern ist eine Anpassungspflicht des Bebauungsplanes gegeben, da bislang ein Baufeld bzw. eine öffentliche Grünfläche für den betroffenen Bereich festgesetzt war.

 

Aufgrund einer Änderung der Brandenburgischen Bauordnung muss eine Korrektur bei den Festsetzungen zu den Vollgeschossen erfolgen.

 

Nach Rücksprache mit der höheren Verwaltungsbehörde ist ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 BauGB möglich, da durch diese Änderung des B-Planes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. In diesem vereinfachten Verfahren kann gemäß  § 13 (3) BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen werden.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

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