Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 01.04.2007 in der Stadt Forst (Lausitz) aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes  

 
 
25. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 14.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:50
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0873/2007 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 01.04.2007 in der Stadt Forst (Lausitz) aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmidt
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Klose, Andrea

Frau Schmidt erörterte, dass gemäß dem neuen Ladenöffnungsgesetz die Verkaufsstellen die Möglichkeit haben, auf Antrag an 6 Sonntagen (außer z

Frau Schmidt erörterte, dass gemäß dem neuen Ladenöffnungsgesetz die Verkaufsstellen die Möglichkeit haben, auf Antrag an 6 Sonntagen (außer z.B. Totensonntag) ihre Geschäfte zu öffnen. Die Stadtverordnetenversammlung ist nach dem neuen Gesetz für die Genehmigung der Anträge zuständig. Der Gewerbeverein wurde über die neue Gesetzesregelung im Januar informiert. Der Antrag auf die Öffnung am 01.04.2007 ist per Mail am 08.03.2007 eingegangen.

Herr Bischoff erklärte, dass hier seiner Meinung eine überzogene Gesetzesregelung geschaffen wurde. Aufwand und Nutzen einer Sondersitzung zur Genehmigung der Ladenöffnung stehen in keinem Verhältnis. Die Mitglieder des Hauptausschusses sprachen sich dafür aus, die Öffnung der Läden am 01.04.2007 über eine Eilentscheidung, mit nachträglicher Bestätigung durch die Stadtverordnetenversammlung am 27.04.2007, zu genehmigen.

 

Von Herr Tischer wurde folgender Antrag gestellt:

Der Hauptausschuss ermächtigt den Ersten Beigeordneten in Vertretung des Hauptamtlichen Bürgermeisters und den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung die Genehmigung für den verkaufsoffenen Sonntag am 01.04.2007 durch eine Eilentscheidung zu genehmigen, die in der Stadtverordnetenversammlung am 27.04.2007 bestätigt wird.

 

Abstimmungsergebnis: 9/0/0, der Antrag wurde einstimmig angenommen