Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Schmidt erörterte, dass gemäß dem neuen Ladenöffnungsgesetz die Verkaufsstellen die Möglichkeit haben, auf Antrag an 6 Sonntagen (außer z.B. Totensonntag) ihre Geschäfte zu öffnen. Die Stadtverordnetenversammlung ist nach dem neuen Gesetz für die Genehmigung der Anträge zuständig. Der Gewerbeverein wurde über die neue Gesetzesregelung im Januar informiert. Der Antrag auf die Öffnung am 01.04.2007 ist per Mail am 08.03.2007 eingegangen. Herr Bischoff erklärte, dass hier seiner Meinung eine überzogene Gesetzesregelung geschaffen wurde. Aufwand und Nutzen einer Sondersitzung zur Genehmigung der Ladenöffnung stehen in keinem Verhältnis. Die Mitglieder des Hauptausschusses sprachen sich dafür aus, die Öffnung der Läden am 01.04.2007 über eine Eilentscheidung, mit nachträglicher Bestätigung durch die Stadtverordnetenversammlung am 27.04.2007, zu genehmigen.
Von Herr Tischer wurde folgender Antrag gestellt: Der Hauptausschuss ermächtigt den Ersten Beigeordneten in Vertretung des Hauptamtlichen Bürgermeisters und den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung die Genehmigung für den verkaufsoffenen Sonntag am 01.04.2007 durch eine Eilentscheidung zu genehmigen, die in der Stadtverordnetenversammlung am 27.04.2007 bestätigt wird.
Abstimmungsergebnis: 9/0/0, der Antrag wurde einstimmig angenommen
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