Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zum Bebauungsplan "Querweg" im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB 1. Beschlussempfehlung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken 2. Satzungsbeschluss  

 
 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in der 4. Legislaturperiode
TOP: Ö 22
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 27.04.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:48
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0863/2007 Beschluss zum Bebauungsplan "Querweg" im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB
1. Beschlussempfehlung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Querweg”. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden: durch die südliche Grenze des Flurstückes 22, Flur 8

Im Westen: durch eine Parallele mit 30 m Tiefe westlich der westlichen Straßen­begrenzungslinie des Querweges (Flurstück 1/32, Flur 14)

Im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstückes 159, Flur 14

Im Osten: durch die westliche Straßenbegrenzungslinie des Querweges
(Flurstück 1/32, Flur 14)

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu:

Abstimmungsergebnis zum

Pkt. 1: Beschlussempfehlung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken

zu den Pkt. 1 – 2 sowie 4 – 17:

27/0/0, einstimmig angenommen

zum Pkt. 3:

27/0/0, einstimmig angenommen

 

Abstimmungsergebnis zum

Pkt. 2: Satzungsbeschluss:

27/0/0, einstimmig angenommen