Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zum Bebauungsplan "IGG Forst-Süd, TG 3.4" in der Fassung der 1. Änderung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken 2. Satzungsbeschluss  

 
 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in der 4. Legislaturperiode
TOP: Ö 23
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 27.04.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:48
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0864/2007 Beschluss zum Bebauungsplan "IGG Forst-Süd, TG 3.4" in der Fassung der 1. Änderung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Lindner meldete Befangenheit an

Herr Lindner meldete Befangenheit an.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 3.4” in der Fassung der 1. Änderung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB. Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt:

 

¨       Im Nordwesten durch die nordwestlichen Grenzen der Döberner Straße und des Kölziger Weges

¨       Im Nordosten durch die Flurstücke 350 und 351 der Flur 41, Gemarkung Forst

¨       Im Südosten durch die nordwestliche Grenze der Umgehungsstraße (B 112)

¨       Im Südwesten durch die Flurstücke 85/2, 296, 297, 299 und 298 der Flur 37, Gemarkung Forst

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 der Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Abstimmungsergebnis zum:

Abstimmungsergebnis zum:

Pkt 1: Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken

zu den Pkt. 1 – 6 sowie 8 – 17:

26/0/0, einstimmig angenommen

zum Pkt. 7:

26/0/0, einstimmig angenommen

 

Abstimmungsergebnis zum:

Pkt. 2: Satzungsbeschluss:

26/0/0, einstimmig angenommen