Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Lindner meldete Befangenheit an. Die Anfragen von Herrn Kunick, zur vorrangigen Nutzung der vorhandenen Flächen bzw. zu den Kosten der Ablösung der jetzigen Eigentürmer dieser Flächen beantwortete Herr Goldschmidt. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 6”.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt entsprechend Anlage 1. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis: 18/0/8, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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