Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Berufung des allgemeinen Vertreters und der weiteren Vertretungen des hauptamtlichen Bürgermeisters sowie Berufung der Verwaltungsvorstände  

 
 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in der 4. Legislaturperiode
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 27.04.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:48
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0894/2007 Berufung des allgemeinen Vertreters und der weiteren Vertretungen des hauptamtlichen Bürgermeisters sowie Berufung der Verwaltungsvorstände
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Zuber, Sven

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Zum Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal wird Herr Stadtoberamtsrat Sven Zuber mit Wirkung vom 01.05.2007 berufen. Damit ist er entsprechend § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) der allgemeine Vertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters.

 

2.      Zum Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit wird Herr Stadtamtsrat Jens Handreck mit Wirkung vom 01.05.2007 berufen.

Entsprechend § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) übernimmt er als Vorstand für Finanzen und Sicherheit bei Verhinderung des hauptamtlichen Bürgermeisters und des allgemeinen Stellvertreters (Vorstand für Service, Bildung und Personal) die Vertretung des hauptamtlichen Bürgermeisters. 

 

3.      Zum Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen wird Frau Stadtamtsrätin Heike Baerwald mit Wirkung vom 01.05.2007 berufen.

Entsprechend § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) übernimmt sie als Vorstand für Stadtentwicklung und Bauen bei Verhinderung des hauptamtlichen Bürgermeisters, des allgemeinen Stellvertreters (Vorstand für Service, Bildung und Personal) und des Vorstands für Finanzen und Sicherheit die Vertretung des hauptamtlichen Bürgermeisters.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 25/0/2, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 25/0/2, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen