Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Dr. Kaiser gibt eine kurze Einleitung. Frau Schwarzenberg erklärt, dass im letzten AKS die Arbeitsrichtung zwar beschlossen wurde, sie aber im Nachhinein der Satzung nicht zustimmen kann. Die Satzung enthält den Hinweis auf den § 90 KJHG nicht mehr und damit wurde das Recht der Einzelperson auf Antragstellung beim Landkreis zurückgenommen. Die Fraktion lehnt die neue Satzung ab. Der Stadt entstehen dadurch keine Nachteile und das Antragsverfahren beim Landkreis für Hartz IV-Empfänger kann beibehalten werden. Frau Ute Müller erklärt, dass es mit dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 05.03.2007 beim Landkreis kein Antragsverfahren mehr gibt. Auch wenn die Stadt ihre Satzung nicht ändert, müssen die Eltern die neu vom Jugendhilfeausschuss festgelegten Mindestbeiträge zahlen. Wir als Stadt haben darauf überhaupt keinen Einfluss. Es ist eine Entscheidung des Landkreises, die auch nur vom Landkreis zurückgenommen werden kann.
Die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Soziales stimmen der Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis: Stadtverordnete: 5/0/2 Sachkundige Einwohner: 4/0/2 |
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