Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bestätigung der Entwurfsplanung zum Straßenbau Euloer Straße, 2. BA, von Waldstraße bis Anbindung August-Bebel-Straße  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 13.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:30
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0012/2008 Bestätigung der Entwurfsplanung zum Straßenbau Euloer Straße, 2. BA, von Waldstraße bis Anbindung August-Bebel-Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tzscheuschner
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Urbitsch stellte die Entwurfsplanung zum Straßenbau Euloer Straße, 2

Herr Urbitsch stellte die Entwurfsplanung zum Straßenbau Euloer Straße, 2. BA, von Waldstraße bis Anbindung August-Bebel-Straße vor.

 

Herr Kliche wies darauf hin, dass mit dem Bau erst begonnen werden kann, wenn die Maßnahme Kreisel am Wasserturm abgeschlossen ist. Herr Urbitsch antwortete, dass frühestens im Jahr 2010 mit dem Bau begonnen werden kann.

 

Es wurde darauf hingewiesen, dass ein Ausbau der Euloer Straße nur Sinn macht, wenn auch die Bahnunterführung  mit einbezogen wird. Herr Urbitsch antwortete dazu, dass es Abstim­mungen mit der Bahn gibt. An der baulichen Anlage der Bahn AG soll jedoch so wenig wie möglich gemacht werden, da nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz die Stadt Forst (Lausitz) sofort finanziell beteiligt wird. Es soll versucht werden, dass stauende Regenwasser im Tunnel weg zu bekommen. Dazu laufen bereits Untersuchungen. Weiterhin sollen die Radfahrer abge­trennt von der Straße sicher durch den Tunnel geführt werden.

 

Herr Pohl ist der Meinung, dass eine Straßenbreite von 5,50 m zu gering ist, da landwirtschaft­liche Fahrzeuge im Begegnungsfall mit einem Lkw nicht ohne Behinderungen fahren können. Weiterhin sollte versucht werden, den Bahntunnel entsprechend abzusenken. Von Herrn Lischke werden die Ausführungen von Herrn Pohl unterstützt.

 

Herr Urbitsch erklärte, dass die vorgenannten Ausführungen nicht von der Hand zu weisen sind. Da der Ausbau jedoch unter der Maßgabe des Baus der Westumfahrung erfolgt, ist nur eine Straßen­breite von 5,50 m zulässig. Weiterhin sicherte er zu, dass die Bahnunterführung auf keinen Fall höher werden soll. In diesem Zusammenhang wies Herr Pohl darauf hin, dass bei einem Ausbau von 5,50 m Breite auf jeden Fall Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden müssen, um die Seitenstreifen nicht zu zerfahren. Das sollte den Bürgern bereits im Rahmen der Bür­gerinformationsveranstaltung zur Kenntnis gegeben werden.

 

Herr Lischke fragte an, wer festlegt, dass der Ausbau in 5,50 m Breite erfolgt. Dazu antwortete Herr Urbitsch, dass nach dem Regelwerk für Straßenbau in der Kategorie nur Breiten von 5,50 m oder 6,50 m zulässig sind. Dieser Empfehlung des Landes Brandenburg sind die aner­kannten Regeln der Technik gleichzusetzen.

 

Herr Bischoff stellte folgenden Antrag:

 

In die Erläuterungen zur Vorlage ist nachfolgender Text zusätzlich aufzunehmen:

 

“Sollte die Westumfahrung nicht realisiert werden, ist in der dann vorzulegenden Vorlage eine Fahrbahnbreite von 6,50 m zu berücksichtigen.”

Abstimmung über die geänderte Vorlage:

Abstimmung über die geänderte Vorlage:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0