Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Lärmminderungsplan der Stadt Forst (Lausitz) hier: Selbstbindungsbeschluss  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 13.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:30
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0014/2008 Lärmminderungsplan der Stadt Forst (Lausitz)
hier: Selbstbindungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Geisler informierte einleitend zu den TOP 5 und 6 und übergab dann Herrn Dr

Frau Geisler informierte einleitend, dass die TOP 5 und 6 zusammengefasst werden können und wies darauf hin, dass Herr Dr. Bertl bereits detaillierte Ausführungen im Planungsausschuss der vorange­gangenen Legislaturperiode gemacht hat.  Außerdem wurden an die Stadtverordneten und Sachkundigen Einwohner entsprechende Unterlagen versandt. Frau Geisler bot an, den neuen Mitgliedern des Ausschusses für Bau und Planung diese Unterlagen ebenfalls noch zur Verfügung zu stellen.

 

Sie übergab dann an Herrn Dr. Bertl das Wort, der sehr ausführlich und detailliert auf die Lärm­minderungs- und Lärmaktionsplanung einging.

 

Herr Bischoff dankte Herrn Dr. Bertl für die Ausführungen und bat die Ausschussmitglieder um Diskussion.

 

Herr Lischke äußerte sich dahingehend, dass die Planungen sehr interessant und gut, jedoch bei der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Forst (Lausitz) nicht durchsetzbar sind. Die finan­zielle Machbarkeit ist damit in ferner Zukunft.

 

Herr Kliche äußerte Zweifel am Sinn dieser Planungen. Für ihn bewirken Autos im Bereich des Oberstufenzentrum überhaupt keine Lärmbelästigungen. Er wird diesen Selbstbindungs­beschluss nicht mittragen.

 

Herr Dunkel fragte nach dem Sinn eines Selbstbindungsbeschlusses für die zukünftige Arbeit. Welche Folgen hat dies für die Zukunft. Herr Bischoff fragte an, ob wir zwangsweise an die Durchführung gezwungen sind oder ob es einen Abwägungsbedarf in der Detailplanung gibt.

Frau Geisler antwortete darauf, dass der Lärmminde­rungsplan ein Fachplan ist, der zum Flächennutzungsplan zu erstellen ist. Zum Flächennut­zungsplan müssen alle anderen Planungen mit berücksichtigt und in den Flächennutzungs­plan integriert werden. Diese Planung ist eine Empfehlung. Trotzdem gibt es bei jeder neuen Straßenplanung einen Abwägungsbedarf zwischen Anforderungen des Straßenverkehrs, der Stadtentwicklung der Denkmalpflege und der Lärmreduzierung.

 

Frau Baerwald ergänzte nochmals, dass der Lärmminderungsplan eine erforderliche Planung für den Flächennutzungsplan wie jede andere Planung auch ist. Der Flächennutzungsplan ist eine informelle Planung, der keine Rechtswirkung nach außen hat. Etwas anderes ist ein Bebauungs­plan, dort werden entsprechende Festsetzungen getroffen, die dann auch nur im rechtlichen Verfahren geändert werden können. Wenn diese Lärmminderungsplanung zum Flächennut­zungsplan vorliegt, dann wird im Rahmen einer Abwägung jede Straßenplanung im Einzelfall betrachtet.

 

Herr Kliche wies darauf hin, dass seitens der Verwaltung betont wurde, dass es sich um eine Empfehlung handelt. Er stellte aus diesem Grund folgenden Antrag:

 

Der Beschlussvorschlag soll wie folgt geändert werden:

 

“Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Empfehlung für den Lärmminderungsplan der Stadt Forst (Lausitz).”

 

Der Antrag gilt auch für den TOP 6, wo der Beschlussvorschlag ebenfalls wie folgt geändert werden soll:

 

“Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Empfehlung für den Lärmaktionsplan der Stadt Forst (Lausitz).”

 

Herr Olheide erläuterte nochmals, dass die Gemeinden verpflichtet sind, einen Lärmminde­rungsplan und einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Satzungsrecht. Selbstbindungsbeschluss bedeutet, dass im Rahmen dieser Planungen Empfehlungen ausgesprochen werden können. Dies sind immer Einzelfallentscheidungen unter Berücksichtigung aller sachlichen Umstände. Die Bezeichnung “Selbstbindungsbeschluss” ist die generelle Vorgehensweise bei derartigen Planungen. Da kein konkreter Satzungsbeschluss der Vorlage beigefügt wurde, handelt es sich auch nicht um Satzungsrecht.

 

Herr Kliche sieht aus dem Vorgenannten jedoch keine Veranlassung, seinen vorgetragenen Antrag zu ändern und bittet um Abschluss der Debatte und Abstimmung über seinen Antrag.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Kliche:

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Kliche:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/2