Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt entsprechend § 5 Abs.1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Forst (Lausitz) an höchstens sechs Sonntagen im Jahr entsprechend der Anlage.
Abstimmungsergebnis: 25/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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