Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Forst (Lausitz) an höchstens sechs Sonntagen im Jahr.  

 
 
4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 15.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:20
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0076/2009 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Forst (Lausitz) an höchstens sechs Sonntagen im Jahr.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klose, AndreaBezüglich:
SVV/1090/2008
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Klose, Andrea

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt entsprechend § 5 Abs.1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Forst (Lausitz) an höchstens sechs Sonntagen im Jahr  entsprechend der Anlage.

 

 

Abstimmungsergebnis: 25/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 25/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen