Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße"  

 
 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 03.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:24
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0136/2009 Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufstellung nach § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße”. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt:

 

Im Westen: durch die westliche Grenze des Flurstückes 176, Flur 27, Gemarkung Forst

Im Norden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke 176, 135, 132 und 131, Flur 27, Gemarkung Forst

Im Osten: durch die östliche Grenze des Flurstückes 131, Flur 27, Gemarkung Forst

Im Süden: durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Skurumer Straße

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Abstimmungsergebnis: 25/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 25/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen