Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufstellung nach § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße”. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt:
Im Westen: durch die westliche Grenze des Flurstückes 176, Flur 27, Gemarkung Forst Im Norden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke 176, 135, 132 und 131, Flur 27, Gemarkung Forst Im Osten: durch die östliche Grenze des Flurstückes 131, Flur 27, Gemarkung Forst Im Süden: durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Skurumer Straße
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis: 25/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||