Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Handreck gab entsprechende Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Herr Kruse bemerkte, dass er die zeitliche Begrenzung bis 15.10. akzeptieren könne allerdings nicht die Zeit von 10:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Das Alkoholverbot muss rund um die Uhr ausgesprochen werden. Von der SPD-Fraktion wurde von Herrn Averdiek der Antrag eingebracht, den Beschlussvorschlag im Pkt. 1 örtliche Beschränkung um die Bereiche d) Sorauer Straße von K.-Liebknecht-Straße bis Berliner Straße e) Bahnhofstraße von Sorauer Straße bis Albertstraße zu ergänzen. Weiter stellte er den Antrag, die zeitliche Beschränkung bis zum 31.12.2009 zu verlängern. Von der CDU/DSU-Fraktion wurde von Herrn Dr. Wußmann der Antrag gestellt, im Beschlussvorschlag Pkt. 2 die zeitliche Befristung von 10:00 bis 06:00 Uhr zu streichen.
Der Vorsitzende rief die einzelnen Anträge zur Abstimmung auf:
1. Antrag der SPD-Fraktion zum Pkt. 1 des Beschlussvorschlages (örtliche Beschränkung) - Aufnahme der Bereiche d) Sorauer Straße von K.-Liebknecht-Straße bis Berliner Straße c) Bahnhofstraße von Sorauer Straße bis Albertstraße Abstimmungsergebnis: 12/6, mehrheitlich angenommen
2. Antrag der CDU/DSU-Fraktion: zum Pkt. 2 des Beschlussvorschlages (zeitl. Beschränkung) - Streichung von 10:00 Uhr bis 06:00 Uhr Abstimmungsergebnis: 21/1, mehrheitlich angenommen
3. Antrag der SPD-Fraktion zum Pkt. 2 des Beschlussvorschlages (zeitl. Beschränkung) - Änderung vom 15.10.2009 auf den 31.12.2009 Abstimmungsergebnis: 17/4, mehrheitlich angenommen Beschlussvorschlag alt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister umgehend eine Allgemeinverfügung zu erlassen die das Verbot des Alkoholkonsums mit folgender Maßgabe regelt:
1. örtliche Beschränkung
Stadt Forst (Lausitz) auf nachfolgenden öffentlichen Straßen bzw. Straßenabschnitten oder Plätzen: a) Bereich Promenade von Cottbuser Str. bis Gerberstr. b) Cottbuser Str. von Am Markt bis Hausnummer 20 - 21 c) Berliner Str. von Berliner Platz bis Straße Am Haag einschl. M.- Seydewitz Platz
2. zeitliche Befristung
täglich von 10:00 Uhr bis 06:00 Uhr bis 15.10.2009
3. Ausnahmen a) es gilt nicht für Bereiche, die nach Gaststättenrecht konzessioniert sind b) im Einzelfall von der Stadt Forst (Lausitz) zugelassene Ausnahmen
4. Die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung soll angeordnet werden
Beschlussvorschlag neu:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister umgehend eine Allgemeinverfügung zu erlassen die das Verbot des Alkoholkonsums mit folgender Maßgabe regelt:
1. örtliche Beschränkung
Stadt Forst (Lausitz) auf nachfolgenden öffentlichen Straßen bzw. Straßenabschnitten oder Plätzen: a) Bereich Promenade von Cottbuser Str. bis Gerberstr. b) Cottbuser Str. von Am Markt bis Hausnummer 20 - 21 c) Berliner Str. von Berliner Platz bis Straße Am Haag einschl. M.- Seydewitz Platz d) Sorauer Straße von K.-Liebknecht-Straße bis Berliner Straße d) Bahnhofstraße von Sorauer Straße bis Albertstraße
2. zeitliche Befristung
täglich bis 31.12.2009
3. Ausnahmen a) es gilt nicht für Bereiche, die nach Gaststättenrecht konzessioniert sind b) im Einzelfall von der Stadt Forst (Lausitz) zugelassene Ausnahmen
5. Die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung soll angeordnet werden
Abstimmungsergebnis: 18/2, mehrheitlich, mit den genannten Änderungen angenommen |
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