Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Erlass einer Allgemeinverfügung (Ordnungsverfügung) zu einem örtlich beschränkten und zeitlich befristeten Verbot des Alkoholkonsums in der Stadt Forst (Lausitz) auf öffentlichen Straßen und Plätzen   

 
 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 22
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 03.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:24
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0167/2009 Erlass einer Allgemeinverfügung (Ordnungsverfügung) zu einem örtlich beschränkten und zeitlich befristeten Verbot des Alkoholkonsums in der Stadt Forst (Lausitz) auf öffentlichen Straßen und Plätzen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Handreck
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Klose, Andrea

Herr Handreck gab entsprechende Erläuterungen zur Beschlussvorlage

Herr Handreck gab entsprechende Erläuterungen zur Beschlussvorlage.

Herr Kruse bemerkte, dass er die zeitliche Begrenzung bis 15.10. akzeptieren könne allerdings nicht die Zeit von 10:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Das Alkoholverbot muss rund um die Uhr ausgesprochen werden.

Von der SPD-Fraktion wurde von Herrn Averdiek der Antrag eingebracht, den Beschlussvorschlag im Pkt. 1 örtliche Beschränkung um die Bereiche

d) Sorauer Straße von K.-Liebknecht-Straße bis Berliner Straße

e) Bahnhofstraße von Sorauer Straße bis Albertstraße

zu ergänzen.

Weiter stellte er den Antrag, die zeitliche Beschränkung bis zum 31.12.2009 zu verlängern.

Von der CDU/DSU-Fraktion wurde von Herrn Dr. Wußmann der Antrag gestellt, im Beschlussvorschlag Pkt. 2 die zeitliche Befristung von 10:00 bis 06:00 Uhr zu streichen.

 

Der Vorsitzende rief die einzelnen Anträge zur Abstimmung auf:

 

1.      Antrag der SPD-Fraktion zum Pkt. 1 des Beschlussvorschlages (örtliche Beschränkung)

-              Aufnahme der Bereiche

              d) Sorauer Straße von K.-Liebknecht-Straße bis Berliner Straße

c) Bahnhofstraße von Sorauer Straße bis Albertstraße

Abstimmungsergebnis: 12/6, mehrheitlich angenommen

 

2.      Antrag der CDU/DSU-Fraktion: zum Pkt. 2 des Beschlussvorschlages (zeitl. Beschränkung)

-                      Streichung von 10:00 Uhr bis 06:00 Uhr

Abstimmungsergebnis: 21/1, mehrheitlich angenommen

 

3.              Antrag der SPD-Fraktion zum Pkt. 2 des Beschlussvorschlages (zeitl. Beschränkung)

-                      Änderung vom 15.10.2009 auf den 31.12.2009

Abstimmungsergebnis: 17/4, mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag alt:

Beschlussvorschlag alt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister umgehend eine Allgemeinverfügung zu erlassen die das Verbot des Alkoholkonsums mit folgender Maßgabe regelt:

 

1.      örtliche Beschränkung

 

Stadt Forst (Lausitz) auf nachfolgenden öffentlichen Straßen bzw. Straßenabschnitten oder

Plätzen:

a)                                                                                                                             Bereich Promenade von Cottbuser Str. bis Gerberstr.

b)                                                                                      Cottbuser Str. von Am Markt bis Hausnummer 20 - 21

c)                  Berliner Str. von Berliner Platz bis Straße Am Haag einschl. M.- Seydewitz Platz

 

2.                                                                                                                               zeitliche Befristung

 

täglich von 10:00 Uhr bis 06:00 Uhr bis 15.10.2009

 

3.                                                                                                               Ausnahmen

a)                                                                            es gilt nicht für Bereiche, die nach Gaststättenrecht konzessioniert sind

b)                                                                                                                                           im Einzelfall von der Stadt Forst (Lausitz) zugelassene Ausnahmen

 

4.                                                                                                                               Die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung soll angeordnet werden

 

 

Beschlussvorschlag neu:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister umgehend eine Allgemeinverfügung zu erlassen die das Verbot des Alkoholkonsums mit folgender Maßgabe regelt:

 

1.      örtliche Beschränkung

 

Stadt Forst (Lausitz) auf nachfolgenden öffentlichen Straßen bzw. Straßenabschnitten oder

Plätzen:

a)              Bereich Promenade von Cottbuser Str. bis Gerberstr.

b)              Cottbuser Str. von Am Markt bis Hausnummer 20 - 21

c)              Berliner Str. von Berliner Platz bis Straße Am Haag einschl. M.- Seydewitz Platz

d)               Sorauer Straße von K.-Liebknecht-Straße bis Berliner Straße

d)     Bahnhofstraße von Sorauer Straße bis Albertstraße

 

 

2.      zeitliche Befristung

 

täglich bis 31.12.2009

 

 

3.      Ausnahmen

a)              es gilt nicht für Bereiche, die nach Gaststättenrecht konzessioniert sind

b)              im Einzelfall von der Stadt Forst (Lausitz) zugelassene Ausnahmen

 

5.                                                                                                                               Die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung soll angeordnet werden

 

 

Abstimmungsergebnis: 18/2, mehrheitlich, mit den genannten Änderungen angenommen

Abstimmungsergebnis: 18/2, mehrheitlich, mit den genannten Änderungen angenommen