Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes “Lindenstraße” in der Fassung der 1. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist begrenzt:
Im Westen: durch die Promenade Im Norden: durch die Gerberstraße Im Osten: durch die Lindenstraße bzw. die Verkehrsfläche Am Markt Im Süden: durch die Cottbuser Straße
Der Änderungsbereich ist wie folgt begrenzt:
Im Westen: durch die Thumstraße Im Norden: durch die Beethovenstraße Im Osten: durch die Verkehrsfläche Am Markt Im Süden: durch die Cottbuser Straße
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis: 21/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen (Herr Meissner war bei der Abstimmung nicht zugegen).
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