Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) - Straßenbaubeitragssatzung Einordnung der Verkehrsanlagen hier: Skurumer Straße, von Triebeler Straße bis Muskauer Straße  

 
 
25. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:20
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0510/2011 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) - Straßenbaubeitragssatzung
Einordnung der Verkehrsanlagen
hier: Skurumer Straße, von Triebeler Straße bis Muskauer Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Urbitsch
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Urbitsch gab kurze Erläuterungen zur Vorlage

Herr Urbitsch gab kurze Erläuterungen zur Vorlage.

 

Herr Bischoff fragte nach den Konsequenzen in der Beitragserhebung. Dazu antwortete Herr Urbitsch, dass bei der derzeitigen Einstufung der Skurumer Straße als Straße mit innerörtlicher Bedeutung für die Fahrbahn eine Beteiligung der Beitragspflichtigen von 40 v.H., bei Neueinstufung von 20 v.H. erhoben wird. Bei den Nebenanlagen ändert sich der Beitragssatz nur beim gemeinsamen Rad-/Gehweg – hier von derzeit 50 v.H. auf dann 35 v.H. Alle anderen Nebenanlagen haben keine Änderungen im Beitragssatz.

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0