Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "An der Richard-Wagner-Straße" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken 2. Satzungsbeschluss  

 
 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 01.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:30
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0542/2011 Beschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "An der Richard-Wagner-Straße"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.
 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung “An der Richard-Wagner-Straße”.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:              von dem Gelände der Neißeverkehr GmbH

Im Osten:              vom Kegeldamm

Im Süden:              vom Grundstück Richard-Wagner-Straße 9

Im Westen:              von der Richard-Wagner-Straße

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu:

Abstimmungsergebnis zu:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.


Stellungnahme der Verwaltung zu den Punkten 1 bis 21 im Block: 23/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

 

 

Abstimmungsergebnis zu:

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2  

      beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit  

      der Bezeichnung “An der Richard-Wagner-Straße”.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:              von dem Gelände der Neißeverkehr GmbH

Im Osten:              vom Kegeldamm

Im Süden:              vom Grundstück Richard-Wagner-Straße 9

Im Westen:              von der Richard-Wagner-Straße

 

Abstimmungsergebnis 21/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen