Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1. 2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung “An der Richard-Wagner-Straße”.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: von dem Gelände der Neißeverkehr GmbH Im Osten: vom Kegeldamm Im Süden: vom Grundstück Richard-Wagner-Straße 9 Im Westen: von der Richard-Wagner-Straße
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis zu:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.
Abstimmungsergebnis zu:
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung “An der Richard-Wagner-Straße”.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: von dem Gelände der Neißeverkehr GmbH Im Osten: vom Kegeldamm Im Süden: vom Grundstück Richard-Wagner-Straße 9 Im Westen: von der Richard-Wagner-Straße
Abstimmungsergebnis 21/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||