Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 26/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||