Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung beschließt gemäß § 70 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 5 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) überplanmäßige Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von ca. 100.000,00 Euro.
Abstimmung Stadtverordnete: 7/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner: 4/0 |
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