Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg (KAG Bbg) hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung)  

 
 
44. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:10
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0777/2012 Vollzug des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg (KAG Bbg)
hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Horn
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Baerwald gibt einleitende Erläuterungen zur Vorlage.

 

Herr Lischke kommt zur Ausschusssitzung.

 

Sie wies darauf hin, dass federführend für dieses Thema der Fachbereich Stadtentwicklung zuständig ist. Zuständige Mitarbeiterin ist Frau Horn.

 

Herr Przychodzki erläuterte den Ausschussmitgliedern anhand einer Power-Point-Präsentation die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse. Dabei gliederte er seinen Vortrag in

 

1.      Rechtliche Grundlagen

2.      Praktische Umsetzung.

 

Am Beispiel Albertstraße zeigte Herr Przychodzki auf, wie der Kostenersatz differiert. Er wies darauf hin, dass die Regelung, die bisher galt, dass der Kanal mittig der Straße angenom­men wird, nicht mehr relevant ist und nunmehr nach den tatsächlichen Kosten die Abrechnung für jedes einzelne Grundstück erfolgen muss.

 

Frau Födisch fragte an, ob es Städte gibt, die Einheitssätze anwenden. Dazu führte Frau Baerwald aus, dass dies bisher nicht erfragt wurde. Dies gestaltet sich auch sehr schwierig, da die Rechtssystematik sehr unterschiedlich ist. Es gibt im KAG viele Möglichkeiten, wie mit Grundstücksanschlussleitungen verfahren wird. Aus diesem Grund können zwischen den einzelnen Gemeinden und den Abwasserzweckverbänden sehr schwer Vergleiche gezogen werden, da jede Gemeinde im Rahmen des KAG andere Anwendungsmöglichkeiten hat. Sie sicherte jedoch zu, bis zum Haupt- und Wirtschaftsausschuss entsprechende Erkundigungen einzuholen.

 

Herr Kliche fragte zu seinem Verständnis nach, ob das Verwaltungsgericht die Satzung aufgrund der Einheitssätze gekippt hat. Dazu erklärte Frau Baerwald, dass dies ein Haupt­grund war, da die Stadt Forst (Lausitz) einen Einheitssatz für das gesamte Stadtgebiet anwendet. Einheitssätze sind zwar grundsätzlich zulässig, jedoch nicht für das gesamte Stadtgebiet. Neben dem vorgenannten Grund gab es weitere Gründe, die zur Ungültigkeit der Satzung geführt haben.

 

Herr Kliche forderte die Verwaltung auf, sich die Vergleichssatzung der umliegenden Städte anzusehen. Alle diese Satzungen enthalten nach Aussage von Herrn Kliche Klauseln, wonach von einem mittig liegenden Kanal ausgegangen wird, auch wenn er nicht mittig liegt, um so eine Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer zu gewährleisten.

 

Frau Horn wies darauf hin, dass diese Verfahrensweise bei Einheitssätzen möglich ist, jedoch nicht bei der Berechnung nach tatsächlichen Kosten, das ist ein Unterschied.

 

Herr Lindner sieht die Berechnung nach den tatsächlichen Kosten als gerechtfertigt an.

 

Herr Bischoff führte aus, dass aus seiner Sicht bei den Einheitswerten immer wieder Angriffspunkte für Widersprüche bestehen. Dies ist bei den tatsächlichen Kosten nicht zu erwarten. Hier erfolgt eine exakte Abrechnung nach den erbrachten Leistungen für jedes einzelne Grundstück und damit ist eine Unanfechtbarkeit gegeben.

 

Frau Baerwald wies darauf hin, dass der Focus auf der Stadt Forst (Lausitz) liegen sollte. Wir haben keine wirksame Satzung und ein Urteil, in dem umfassend begründet ist, welche Fehler in der Satzung gemacht wurden. Aufgrund dieser Begründung haben wir im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung eine neue Satzung erarbeitet, die der derzeitigen Rechtsprechung entspricht. Was andere Städte tun, ist uns nicht bekannt. Daher sollten wir uns auf die Stadt Forst (Lausitz) konzentrieren.

 

Herr Bayer kommt zur Ausschusssitzung.

 

Herr Kliche forderte die Verwaltung erneut auf, bis zur Sitzung des Haupt- und Wirtschafts­ausschusses eine inhaltlich Prüfung der Satzungen der Städte Cottbus, Guben und Spremberg  vorzunehmen und entsprechend aussagefähig zu sein.

 

Herr Lindner wehrte sich strikt gegen eine Prüfung der Satzungen  der Nachbarstädte, da dies nicht Aufgabe der Stadt Forst (Lausitz) sein kann.

 

Herr Kliche bat die Verwaltung, ihm das Urteil zur Verfügung zu stellen, welches Frau Horn ihm direkt in der Ausschusssitzung aushändigte.

 

Herr Bischoff bat die Verwaltung abschließend darum, in der Sitzung des Haupt- und Wirt­schaftsausschusses nochmals einen aktuellen Sachstand zu den aufgeworfenen Fragen zu geben.

 

 


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0