Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Ließ von der SPD-Fraktion stellte folgenden Änderungsantrag:
im § 2 Absatz 1 wird nachfolgender Satz eingefügt: „Abweichend von Satz 1 gelten bei der Berechnung des Aufwandes für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen Schmutzwasserleitungen, die nicht in der Straßenmitte verlaufen, als in der Straßenmitte verlaufend.“
Abstimmung zum Antrag: 27/0 Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung) lt. Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 27/0, einstimmig lt. Änderungsantrag angenommen |
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