Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
37. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:05
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0809/2013 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klose, Andrea
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Klose, Andrea

Herr Handreck erläutert kurz die Vorlage. Dabei gibt er auch zur Kenntnis, dass noch zwei weitere Sonntagsöffnungen im Jahr 2013 möglich wären.

 


Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung beschließen die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen r das Jahr 2013 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz).

 


Abstimmung Stadtverordnete:              4/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:              6/0