Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Handreck erläutert kurz die Vorlage. Dabei gibt er auch zur Kenntnis, dass noch zwei weitere Sonntagsöffnungen im Jahr 2013 möglich wären.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung beschließen die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz).
Abstimmung Stadtverordnete: 4/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner: 6/0 |
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