Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung "Stellplatzanlage am Domsdorfer Kirchweg"  

 
 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 15.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:10
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0801/2012 Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung "Stellplatzanlage am Domsdorfer Kirchweg"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „Stellplatzanlage am Domsdorfer Kirchweg“. Der Plangebietsbereich ist wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:

durch die südliche Grenze des Flurstückes 808, Flur 41, Gemarkung Forst

 

Im Osten:

durch die Verkehrsfläche Domsdorfer Kirchweg

 

Im Süden:

durch die nördliche Grenze des Flurstückes 905, Flur 41, Gemarkung Forst

 

Im Westen:

durch eine Parallele von ca. 31,5 m zum Domsdorfer Kirchweg, ausgehend vom nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 905, Flur 41, Gemarkung Forst, in nordwestlicher Richtung verlaufend

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 24/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen