Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Petition der Einwohner von Groß und Klein Bademeusel an die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) zum geplanten Windpark vom 03.12.2012  

 
 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 15.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:10
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0815/2013 Petition der Einwohner von Groß und Klein Bademeusel an die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) zum geplanten Windpark vom 03.12.2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

Herr Dr. Wußmann bemerkte, dass er nicht nachvollziehen kann, dass von der Stadt Spremberg von vorn herein eine Ablehnung funktionierte und warum dies von der Stadt Forst so nicht praktiziert werden konnte.

 

Nach der Erörterung des Sachverhaltes durch den Bürgermeister stellte Herr Dr. Wußmann den Antrag, die Abstimmung über die Petition der Bürger aus Groß Bademeusel zu verschieben, damit sich die Mitglieder der SVV noch einmal kundig machen können und die Verwaltung zu beauftragen, bis zur nächsten SVV den Mitgliedern der SVV zu erklären, wie dies in Spremberg möglich gewesen ist und ob das ein Weg für Forst sein könnte oder nicht.

 

Herr Paeschke erklärte, dass seine Fraktion mit dem Pfauftrag mitgehen kann, aber eine Verschiebung der Abstimmung über die Petition ist aus terminlichen Gründen nicht akzeptabel. Die 4-Wochenfrist ist bereits verstrichen.

 

Herr Buttermann äerte ebenfalls, dass die Diskussion jetzt abgeschlossen werden soll.

Die FDP-Fraktion unterstützt nicht den Antrag der CDU/DSU-Fraktion.

 

Herr Dr. Goldschmidt gab nochmals zu bedenken, dass, wenn der Aufstellungsbeschluss der 2012 gefasst wurde wieder rückgängig gemacht werden sollte, der Investor sofort die glichkeit hat, auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes und § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch seine Anträge zu stellen.

 

Nach weiterer Diskussion wurde von Herrn Dr. Wußmann der von ihm bereits gestellte Antrag neu formuliert:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der Konzentrationswirkung im Flächennutzungsplan gemäß Baugesetzbuch § 35 im Vergleich mit dem entsprechenden Beschluss der Stadt Spremberg zu analysieren und das Ergebnis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Herr Paeschke bat, dass Antwortschreiben an Herrn Krahl auch an die Fraktionsvorsitzenden zu senden

 

Herr Ließ bemerkte, dass es auch in seiner Fraktion unterschiedliche Meinungen zum Sachverhalt gibt.

Klarheit herrscht allerdings darüber, dass mit der Ablehnung der Petition es nicht heißt, dass die Mitglieder der Fraktion am Ende für den Bau der Windräder in Bademeusel sind.

 

Auf Nachfrage erklärte Herr Dr. Wußmann, dass der Antrag auf Verschiebung der Abstimmung zurückgezogen wird, der Prüfauftrag jedoch bleibt bestehen.

Zum Prüfauftrag sagte der Bürgermeister eine umfassende Stellungnahme zur nächsten SVV zu.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Abschluss des Petitionsverfahrens und den Wortlaut der Beantwortung zur Petition der Einwohner von Groß und Klein Bademeusel zum geplanten Windpark vom 03.12.2012 an die Kontaktadressen Herrn Günter Kochan, Frau Ilona Leske, Herrn Klaus- Dieter Krahl und Herrn Wolfgang Rasim entsprechend beiliegender Anlage.

 

 


Abstimmungsergebnis: 20/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen