Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzung) ab 2014  

 
 
41. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:10
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0871/2013 Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) ab 2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schatke, Gudrun
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Porczio, Simone

Herr Handreck verweist auf einen Schreibfehler. Bei der Bezeichnung des Tagesordnungspunktes steht (Hebesatzung). Es muss (Hebesatzsatzung) heißen. Dies wird zur Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses korrigiert.

 

Es werden von der Verwaltung mehrere Schriftsätze an die Ausschussmitglieder verteilt, jeweils Kopien von Schreiben

 

-         des Landrates des Landkreises Spree-Neiße als allgemeine untere Landesbehörde betreffs „Gewährung von Bedarfszuweisungen als Hilfe für Investitionen gemäß § 16 Absatz 1 Ziffer 3 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetzt“ vom 22.07.2013;

 

-         des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg betreffs „Gewährung von Bedarfszuweisungen als Hilfe für Investitionen gemäß § 16 Absa 1 Ziffer 3 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG); Ihr Antrag vom 4.03.2013; Bedarfsmeldung des Landrates des Landkreises Spree-Neiße vom 25.03.2013

 

-         des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg betreffs „Bedarfsabfrage bezüglich Hilfen aus dem Ausgleichsfonds für die Durchführung kommunaler Investitionen“ vom 24. Januar 2013

 

an die Stadt Forst (Lausitz).

 

 

 


Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) ab 2014.

 

 


Abstimmung Stadtverordnete:              5/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:              2/0