Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Handreck verweist auf einen Schreibfehler. Bei der Bezeichnung des Tagesordnungspunktes steht (Hebesatzung). Es muss (Hebesatzsatzung) heißen. Dies wird zur Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses korrigiert.
Es werden von der Verwaltung mehrere Schriftsätze an die Ausschussmitglieder verteilt, jeweils Kopien von Schreiben
- des Landrates des Landkreises Spree-Neiße als allgemeine untere Landesbehörde betreffs „Gewährung von Bedarfszuweisungen als Hilfe für Investitionen gemäß § 16 Absatz 1 Ziffer 3 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetzt“ vom 22.07.2013;
- des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg betreffs „Gewährung von Bedarfszuweisungen als Hilfe für Investitionen gemäß § 16 Absa 1 Ziffer 3 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG); Ihr Antrag vom 4.03.2013; Bedarfsmeldung des Landrates des Landkreises Spree-Neiße vom 25.03.2013
- des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg betreffs „Bedarfsabfrage bezüglich Hilfen aus dem Ausgleichsfonds für die Durchführung kommunaler Investitionen“ vom 24. Januar 2013
an die Stadt Forst (Lausitz).
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) ab 2014.
Abstimmung Stadtverordnete: 5/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner: 2/0 |
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