Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes erläuterte Herr Handreck die Notwenigkeit des Beschlusses. Herr Ließ bezog sich hauptsächlich auf die Gebühr für das Einleiten von Niederschlagswasser von neu 27,80 Euro/Jahr. Aus der im Haupt- und Wirtschaftsausschuss zugesagten Zuarbeit zu den Kosten ist der enorme Anstieg der Gebühr seiner Meinung nach nicht nachvollziehbar. Herr Ließ formulierte folgenden Antrag: Die SPD Fraktion stellt den Antrag, aufgrund der schwachen Argumentation und des schlechten Zahlenmaterials, die die Gebührensteigerung Niederschlagswasser nicht nachvollziehbar macht, diese Satzung in den Fachausschuss zurückzuverweisen mit der Maßgabe, sich nicht mehr über das Schmutzwasser zu unterhalten sondern das Niederschlagswasser nochmals zu beraten. Die Erhöhung der Gebühr für das Schmutzwasser von 0,28 Cent ist nachvollziehbar. Herr Handreck erklärte, dass er die Bemerkung „schlechtes Zahlenmaterial“ nicht nachvollziehen kann. Die Hinweise im HWA und das nochmals übergebene Zahlenmaterial waren seiner Meinung nach ausreichend. Herr Handreck bat die SPD Fraktion zu überdenken, die unstrittigen Gebührensätze in der heutigen Sitzung zu beschließen. Die strittige Gebühr für das Niederschlagswasser könnte aus der Satzung herausgekoppelt und im Fachausschuss erneut beraten werden.
Herr Landow korrigierte den SPD-Antrag wie folgt: Die Satzung wird mit der bisher geltenden Niederschlagswassergebühr von 18, 25 Euro/Jahr beschlossen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die neu vorgeschlagene Niederschlagswassergebühr im nächsten Fachausschuss nachvollziehbar vorzustellen.
Abstimmungsergebnis zum Antrag: 16/4, mit Mehrheit angenommen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die „Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)“ gemäß Anlage 1.
Abstimmungsergebnis: 17/3, mit Mehrheit, gemäß Antrag der SPD-Fraktion angenommen |
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