Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2014 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz).
Abstimmung Stadtverordnete: 7/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner: 2/0 |
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