Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten beschließen die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2014 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
Erläuterungen:
Entsprechend des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes im vom 27. November 2006,
Folgende Termine für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sind vorgesehen:
30.11.2014 3. Lichterfest in Forst-Eulo (nur Gebiet Forst-Eulo)
14.12.2014 Weihnachtsmarkt (gesamtes Stadtgebiet)
21.12.2014 Lichterfest in der Stadt Forst (Lausitz) (gesamtes Stadtgebiet außer Forst-Eulo)
Anlagen:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2014 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
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