Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0936/2014  

 
 
Betreff: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2014 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klose, Andrea
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Klose, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
14.04.2014 
47. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
15.04.2014 
41. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.05.2014 
33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
VO_Sonntagsoeffnung2014

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordneten beschließen die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2014 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)

 

 


Erläuterungen:

 

Entsprechend des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes im vom 27. November 2006,
geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2010 sowie nach mehreren Gesprächen und Abstimmungen mit dem Forster Gewerbeverein und Vertretern des Einzelhandelsverbandes wurden drei konkrete Termine für das Jahr 2014 zur Sonntagsöffnung in Verbindung mit einem besonderen Ereignis festgelegt. Diese Termine sind durch die Stadtverordneten mittels einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zu bestätigen.

 

Folgende Termine für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sind vorgesehen:

 

 

30.11.2014                            3. Lichterfest in Forst-Eulo (nur Gebiet Forst-Eulo)

                                         

 

14.12.2014                            Weihnachtsmarkt (gesamtes Stadtgebiet)

 

21.12.2014              Lichterfest in der Stadt Forst (Lausitz) (gesamtes Stadtgebiet außer Forst-Eulo)

 

 

 

 


Anlagen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2014 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_Sonntagsoeffnung2014 (43 KB)