Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Erlass einer Allgemeinverfügung (Ordnungsverfügung) zu einem örtlich beschränkten Verbot des Alkoholkonsums und –genusses in der Stadt Forst (Lausitz) auf öffentlichen Straßen   

 
 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 04.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:15
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0012/2014 Erlass einer Allgemeinverfügung (Ordnungsverfügung) zu einem örtlich beschränkten Verbot des Alkoholkonsums und –genusses in der Stadt Forst (Lausitz) auf öffentlichen Straßen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Handreck
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

Wie schon im Haupt- und Wirtschaftsausschuss erklärte Herr Wesemann, dass das Gebiet nicht ausreichend ist. Die Fraktion wird der Vorlage aber zustimmen und dies als Anfang betrachten. Weiter fragte Herr Wesemann, wie sich die Verwaltung vorstellt, dass Gebiet kenntlich zu machen. Der Bürgermeister wurde gebeten, eine Beschilderung etc. zu prüfen.

 

Von der CDU-Fraktion und von der Fraktion „Wir für Forst“ wurde die Vorlage ebenfalls positiv bewertet, allerdings sollte dies nur der 1. Schritt sein und weitere Maßnahmen sollten folgen.

 

Frau Dreßler vermisste eine zeitliche Begrenzung.

Herr Handreck bemerkte, dass die Allgemeinverfügung unbefristet ist. Sollte sie nicht mehr erforderlich sein wird sie aufgehoben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt und

beauftragt den Bürgermeister umgehend eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die das Verbot des Alkoholkonsums und genusses mit folgender Maßgabe regelt:

 

örtliche Beschränkung

Stadt Forst (Lausitz) auf nachfolgenden öffentlichen Straßen bzw. Straßenabschnitten:

die Promenade,

die Cottbuser Straße, von Am Markt bis Hausnummer 20-21,

die Uferstraße von Cottbuser Straße, 50 Meter in Richtung Süden

 

zeitliche Befristung

keine

 

Ausnahmen

es gilt nicht für Bereiche, die nach Gaststättenrecht konzessioniert sind bzw.

im Einzelfall von der Stadt Forst (Lausitz) zugelassene Ausnahmen

 

Die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung soll angeordnet werden

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 20/2, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen