Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserentsorgung (Schmutzwasserbeitragssatzung) - differenzierter Beitragssatz  

 
 
3. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 13.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:10
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0068/2014 Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserentsorgung (Schmutzwasserbeitragssatzung) - differenzierter Beitragssatz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Horn
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Korittke und Herr Handreck gaben einleitend entsprechende Erläuterungen zur Vorlage. Dabei wies Herr Handreck darauf hin, dass es sich hier um eine Pflichtaufgabe der Verwaltung handelt, wo sicherlich auch Ermessenspielraum möglich ist. Er machte deutlich, dass es entsprechend Gesetz eine Pflicht zur Erhebung von Gebühren gibt; Beiträge können erhoben werden. Außerdem wies er nochmals darauf hin, dass es im Land Brandenburg einen zeitlichen Rahmen gibt, d. h. dass die Beitragsbescheide bis spätestens 31.12.2015 erlassen sein müssen. Aus diesem Grund sollte möglichst zeitnah eine Entscheidung herbei­geführt werden.

 

Herr Lischke dankte der Verwaltung für die Fleißarbeit im Zusammenhang mit oben genannter Problematik. Er verwies hier im Besonderen auf die individuellen Gespräche und Beratungen in den einzelnen Fraktionen. Das Problem wurde zur Kenntnis genommen und auch noch einmal seitens der FDP-Fraktion das Gespräch mit Frau Seeliger gesucht. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die FDP-Fraktion mit der vorgestellten Lösung nicht einver­standen ist und sie gegen diese Vorlage stimmen werden. Sie wollen eine Gebührenlösung.

 

Herr Herzberg erklärte im Namen der CDU-Fraktion, dass sie nicht der Meinung sind, dass Beiträge rückwirkend erhoben werden sollen. Sie schließen sich damit sinngemäß der Meinung der FDP-Fraktion an. Die bestehende Beitragssatzung sollte nicht angetastet werden.

 

Hier stellte Frau Korittke nochmals klar, dass es eine gültige Beitragssatzung bei der Stadt Forst (Lausitz) nicht gibt.

 

Herr Herzberg betonte, dass die Satzung in der vorliegenden Form von der CDU-Fraktion abgelehnt wird.

 

Herr Wesemann sprach sich im Namen der SPD-Fraktion r die Erhebung von Beiträgen aus. Sie gehen davon aus, dass, wenn Altanschließerbeiträge erhoben werden, die Gebühren gesenkt werden können. Die SPD-Fraktion setzt für die Zukunft auf bezahlbare Gebühren.

 

Frau Korittke wies nochmals darauf hin, dass die Bezeichnung „ckwirkend“ falsch ist. Hier geht es um einen Anlagebegriff, der nur ganzheitlich funktioniert. Entweder gibt es ein reines Gebührenmodell oder eine Kombination von Gebühren und Beiträgen, um die Gesamtheit der Anlage zu finanzieren.

 

Herr Beier sprach sich im Namen der Fraktion Die Linke dafür aus, dass es seitens der Stadt­verordneten eine einheitliche Meinung gegenüber der Bevölkerung geben sollte. Dabei geht die Fraktion Die Linke davon aus, dass es eine Gebührensatzung geben sollte.

 

Herr Handreck wies abschließend nochmals darauf hin, dass sich jeder im Klaren sein sollte, dass sich die Gebühren ändern werden, wenn die Beitragssatzung nicht beschlossen wird. Es ist davon auszugehen, dass die Gebühren sich dann nicht mehr bei 3,48 EUR halten werden.

 

Herr Mattern führte aus, dass die Arbeitsfähigkeit des Betriebes gewährleistet werden muss. Es können sich nicht alle den „Schwarzen Peter“ zuschieben. Hier sollte eine gemeinsame Lösung gefunden und geschlossen in der Stadtverordnetenversammlung aufgetreten werden.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 1/5

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 0/4