Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Veranschlagung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 73 Kommunalverfassung in Verbindung mit § 70 Kommunalverfassung - Durchführung der Straßenbaumaßnahme Blumenstraße in der Fördergebietskulisse "Aktive Stadtzentren"  

 
 
3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:50
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0076/2014 Veranschlagung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 73 Kommunalverfassung in Verbindung mit § 70 Kommunalverfassung - Durchführung der Straßenbaumaßnahme Blumenstraße in der Fördergebietskulisse "Aktive Stadtzentren"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmidt
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

 


Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt den Bürgermeister gemäß § 73 Kommunalverfassung in Verbindung mit § 70 Kommunalverfassung und in Verbindung mit § 5 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz), eine überplan­mäßige Verpflichtungsermächtigung Produkt 51.1.01.700, Sachkonto 17917000 in Höhe von 180.000,00 EUR zur Durchführung der Straßenbaumaßnahme Blumenstraße zu veranschlagen und der Erhöhung der vorhandenen Verpflichtungsermächtigung um 180.000,00 EUR für 2016 zuzustimmen.

 


Abstimmung Stadtverordnete:              6/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:              3/0