Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 1. Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung "1. Änderung B-Plan Innenstadt" 2. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB   

 
 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 24
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 05.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 15:45
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0073/2014 1. Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung "1. Änderung B-Plan Innenstadt"

2. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, für den bisherigen Geltungs­­bereich des seit dem 14.07.2006ltigen Bebauungsplanes Innenstadt ein Bauleit­planverfahren der In­nenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan Innenstadt“ einzuleiten. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Osten: Von der westlichen Grenze der Berliner Straße sowie von der westlichen Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16, Gemarkung Forst

 

Im Süden: Von der nördlichen Grenze der Flurstücke 543, 685, 444, 158/11 (Teilabschnitt), Flur 18, Gemarkung Forst, sowie der dlichen Straßenbegrenzungslinie der Hermannstraße

 

Im Westen: Von der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Bahnhofstraße

 

Im Norden: Von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen Straßenbegrenzungs­linie der Cottbuser Straße

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung i.S.d. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan Innenstadt“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Der Geltungsbereich wird wie unter 1. aufgeführt begrenzt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis zum Pkt. 1: 24/2, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen

Abstimmungsergebnis zum Pkt. 2: 26/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen