Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Im Osten: Von der westlichen Grenze der Berliner Straße sowie von der westlichen Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16, Gemarkung Forst
Im Süden: Von der nördlichen Grenze der Flurstücke 543, 685, 444, 158/11 (Teilabschnitt), Flur 18, Gemarkung Forst, sowie der südlichen Straßenbegrenzungslinie der Hermannstraße
Im Westen: Von der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Bahnhofstraße
Im Norden: Von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Cottbuser Straße
Der Geltungsbereich wird wie unter 1. aufgeführt begrenzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis zum Pkt. 1: 24/2, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen Abstimmungsergebnis zum Pkt. 2: 26/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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