Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung empfehlen den Stadtverordneten, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2015 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz) zu beschließen.
Abstimmung Stadtverordnete: 6/0 Abstimmung Sachkundige einwohner: 5/0 |
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