Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Landow sprach von einer zusätzlichen Ausfahrt zur Käthe-Kollwitz-Straße. Frau Korittke erklärte, dass mit dem Investor gesprochen wurde. Er ist bereit, sollten sich erhebliche Probleme abzeichnen, diese positiv abzuklären. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist begrenzt
im Westen: durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 411, 209, 210, 226/1 und 226/2, Flur 18, Gemarkung Forst im Norden: durch die August-Bebel-Straße im Süden: durch die Käthe-Kollwitz-Straße im Osten: durch die Berliner Straße
Die Anlage (Lageplan) ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis: 19/2, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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