Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zur Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße" (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB)  

 
 
4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 06.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:15 - 15:17
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0110/2015 Beschluss zur Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße"
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Landow sprach von einer zusätzlichen Ausfahrt zur Käthe-Kollwitz-Straße.

Frau Korittke erklärte, dass mit dem Investor gesprochen wurde. Er ist bereit, sollten sich erhebliche Probleme abzeichnen, diese positiv abzuklären.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist begrenzt

 

im Westen:              durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 411, 209, 210, 226/1 und 226/2,

                            Flur 18, Gemarkung Forst

im Norden:              durch die August-Bebel-Straße

im Süden:              durch die Käthe-Kollwitz-Straße

im Osten:              durch die Berliner Straße

 

Die Anlage (Lageplan) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 


Abstimmungsergebnis: 19/2, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen