Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information zum derzeitigen Stand der Refinanzierung der Kosten der Schmutzwasserbeseitigung und die Möglichkeiten der weiteren Verfahrensweisen  

 
 
6. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 16.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:40
Raum: Vortragssaal im Kompetenzzentrum Bau
Ort: Gubener Straße 30a, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0125/2015 Information zum derzeitigen Stand der Refinanzierung der Kosten der Schmutzwasserbeseitigung und die Möglichkeiten der weiteren Verfahrensweisen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Horn
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Korittke machte kurze Ausführungen zur Vorlage.

 

Herr Beier bemängelte, dass die Verwaltung vier Monate gebraucht hat, um jetzt festzustellen, dass die Beitragssatzung aufgehoben werden soll. Seit Dezember 2014 ist klar, dass ein sehr großer Teil der Stadtverordneten auf Gebühren setzt.

 

Frau Korittke antwortete dazu, dass die Stadtverordneten eine Beitragssatzung mit differenzierten Beiträgen abgelehnt haben. Es wurden nochmals seitens der Verwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft. Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Aufhebung der derzeitigen Beitragssatzung erforderlich ist. Dies ist nur durch Beschluss der Stadtver­ordnetenversammlung möglich. Momentan ist der Eigenbetrieb Städtische Abwasser­beseitigung dabei, die Gebührenmodelle aufzuarbeiten. Dies ist ein sehr umfassendes Verfahren.

 

Herr Beier ist der Meinung, dass, wenn im Juli keine Entscheidung getroffen wird, es zu einem Chaos in der Stadt kommen wird, da wir nicht in der Lage sind, bis Dezember eine Entscheidung zu treffen. Die Stadtverordneten sollten sich jetzt schon ein klares Bild verschaffen.

 

Herr Lindner erklärte, dass es in den vier Monaten möglich gewesen wäre, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Es sollten jetzt so schnell wie möglich belastbare Unterlagen vorgelegt werden.


Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.