Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Handreck verteilt Kopien einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 06.06.2007 bezüglich der Normenkontrolle einer Gebührensatzung für leistungsbezogene Schmutzwasserbeseitigung; Umstellung von Beitrags- und Gebührenfinanzierungssystem. Es folgen Erläuterungen der Vorlage.
Es schließt sich eine Diskussion an. Dabei stellt Herr Landow die Frage, ob der 31.12.2015 der Stichtag für die Entscheidung oder die Kundeninformation ist. Herr Handreck antwortet, dass diese Frist die Regelung von Anschlussbeiträgen betrifft. Der Beitragsbescheid müsste die Verwaltung bis 31.12.2015 verlassen haben. Bei einer Gebührenerhebung ist diese Frist nicht relevant.
Herr Grund fragt, ob bei der Variante der differenzierten Gebühren die Erhebung über einen gewissen Zeitraum erfolgt. Herr Handreck antwortet, dass die Differenzierung beendet ist, sobald die Beiträge vollständig „aufgelöst“ sind. Wir haben in Forst (Lausitz) auch die besondere Situation, dass durch Dritte, also Erschließungsträger - Beiträge bezahlt wurden.
Herr Bischoff ist bei seinen Recherchen unter anderem darauf gestoßen, dass in Luckau 4 Varianten zur Diskussion standen.
Herr Handreck unterbreitet das Angebot - insbesondere den „neuen“ Stadtverordneten - diese Thematik in einem gesonderten Gespräch zu erläutern.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Informationen zur Kenntnis.
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