Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Entscheidung entsprechend § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages "Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung."  

 
 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0121/2015 Entscheidung entsprechend § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages "Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung."
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), dass dem Einwohnerantrag

 

Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und wird zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst.“ Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung.“

 

vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg nach § 104 Abs. 2 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) stattgegeben wird.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 28/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen