Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Osten: Von der westlichen Grenze der berliner Straße sowie von der westlichen Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16, Gemarkung Forst. im Süden: Von der nördlichen Grenze der Flurstücke 543, 685, 444, 158/11 (Teil- abschnitt), Flur 18, Gemarkung Forst, sowie der südlichen Straßen- begrenzungslinie der Hermannstraße im Westen: Von der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Bahnhofstraße im Norden: Von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Cottbuser Straße
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnisse zu Pkt.
in den Punkten 1 bis 13 und 15 bis 20: 25/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen im Punkt 14: 25/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen
Abstimmungsergebnis zu Pkt.
25/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen
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